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OLG Hamm, 19.08.1999 - 2 U 75/99 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit um Schadensersatz nach der Lieferung eines dann weiterverarbeiteten Werkstoffs; Voraussetzungen für die Annahme einer stillschweigenden Zusicherung im Hinblick auf die Bezugnahme auf eine DIN-Norm; Fiktion der Genehmigung angelieferter Ware bei unterlassener ...
- rewis.io
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 03.02.1999 - 10 O 220/98
- OLG Hamm, 19.08.1999 - 2 U 75/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 328/94
Zusicherung einer Eigenschaft bei der Lieferung von Fertigbeton
Auszug aus OLG Hamm, 19.08.1999 - 2 U 75/99
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. WM 1996, 452, 453 und 1007, 1008 f.) sind für die Annahme einer stillschweigenden Zusicherung strenge Voraussetzungen aufzustellen.Nach BGH WM 1996, 452, 453 reichen für die Annahme einer Zusicherung weder die Bezugnahme auf eine DINNorm aus noch der Hinweis auf den Verwendungszweck.